Glossar
- Fachbegriffe einfach erklärt - 

BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zuständig für die Förderung von Energieberatungen und energetischen Einzelmaßnahmen im Gebäudebereich. Förderfähig sind u. a. meine Energieberatungsleistungen.

 

Bedarfsausweis
Ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage technischer Daten wie Dämmung, Baujahr und Heiztechnik berechnet – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

 

BEG EM
Abkürzung für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.
Sie regelt die Förderung einzelner energetischer Maßnahmen an Bestandsgebäuden – etwa für die Dämmung, den Fenstertausch oder die Heizungsmodernisierung.

 

Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Die BnD wird nach Abschluss der geförderten Maßnahme erstellt.
Sie dient als Nachweis, dass die Arbeiten wie geplant durchgeführt wurden – fachlich korrekt und im Rahmen der Fördervorgaben.
Auch die BnD muss von einer qualifizierten Energieberaterin bzw. einem Energieberater ausgestellt werden.

Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die BzA ist ein verpflichtendes Dokument im Rahmen vieler Förderprogramme, z. B. der KfW.
Sie wird vor Antragstellung durch eine:n gelistete:n Energieeffizienz-Expert:in erstellt und bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme.
Ohne BzA kann keine Förderung beantragt werden.

 

DENA / EEE-Liste
Deutsche Energie-Agentur (DENA). Die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) ist ein bundesweites Verzeichnis für qualifizierte Energieberater:innen. Eine Eintragung ist Voraussetzung für förderfähige Energieberatungen.

 

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt u. a., wie Kundendaten gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen. Ich speichere Ihre Daten nicht in einer Cloud, sondern datenschutzkonform auf externen, verschlüsselten Speichermedien.

 

Energieausweis
Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Es gibt zwei Varianten: den Bedarfsausweis (rechnerisch ermittelt) und den Verbrauchsausweis (auf Basis realer Heizkosten).

 

Fördermittelberatung
Beratung zur Auswahl und Beantragung öffentlicher Zuschüsse, etwa von BAFA oder KfW. Ziel ist die bestmögliche finanzielle Unterstützung für energetische Maßnahmen.

 

GEG
Abkürzung für Gebäudeenergiegesetz.
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland – etwa zu Wärmedämmung, Heiztechnik und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Es fasst die zuvor geltende EnEV, das EEWärmeG und das EnEG zusammen und bildet die gesetzliche Grundlage für die energetische Bewertung von Neubauten und Bestandsgebäuden. Das GEG ist für Eigentümer:innen, Bauherr:innen und Planer:innen verbindlich und wird regelmäßig aktualisiert.

 

IPMA Level D
Zertifizierung der International Project Management Association für Projektmanagement-Kompetenz. Level D steht für fundiertes Wissen in Projektmanagementmethoden – unabhängig von Branche und Projekttyp. Es bestätigt meine Fähigkeit zur strukturierten Planung und Abwicklung komplexer Vorhaben.

 

iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan. Förderfähige, langfristige Planung energetischer Sanierungsschritte für Wohngebäude – individuell abgestimmt auf das Objekt. Wird vom BAFA bezuschusst.

 

KfN – Klimafreundlicher Neubau
Ein Förderprogramm der KfW zur Unterstützung nachhaltiger Neubauten. Voraussetzung ist u. a. der Nachweis einer positiven Ökobilanz gemäß QNG-Kriterien.

 

LCA – Life Cycle Assessment
Lebenszyklusanalyse eines Gebäudes: bewertet die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg (z. B. Herstellung, Betrieb, Rückbau). Grundlage für die Nachhaltigkeitsbewertung nach QNG.

 

M. Sc. – Master of Science
Akademischer Abschluss eines wissenschaftlich ausgerichteten Masterstudiengangs. Ich bin Master of Science im Maschinenbau (Technische Hochschule Nürnberg), was mein technisches Fachverständnis in den Bereichen Energie, Gebäudetechnik und Nachhaltigkeit unterstreicht.

 

QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Staatliches Siegel für nachhaltiges Bauen. Voraussetzung für bestimmte Neubauförderungen. Es umfasst Anforderungen an Ökobilanz, Energieeffizienz und Wohnqualität.

Technischer Projektbericht (TPB)
Der TPB ist ein verpflichtendes Dokument bei bestimmten Förderanträgen im Rahmen der BEG EM.
Er wird durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten erstellt und bestätigt die technische Plausibilität und Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Ohne TPB kann keine Förderung beantragt werden.

 

Technischer Projektnachweis (TPN)
Der TPN ist ein verpflichtendes Dokument bei bestimmten Förderanträgen im Rahmen der BEG EM.
Auch der TPN muss von einer qualifizierten Energieberaterin bzw. einem Energieberater ausgestellt werden und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

 

Verbrauchsausweis
Ein Energieausweis, der auf Basis tatsächlicher Heizkosten der letzten drei Jahre erstellt wird. Er gibt Hinweise auf das Nutzerverhalten und die energetische Qualität.

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